Während man bei all dem Tam-Tam um die geplante Einführung von Google Street View in Deutschland meinen möchte, dass einige Gegner des Dienstes in ihrer Vorstellung den Bilderdienst mit einer Live-Überwachung gleichsetzen, scheint es auf Deutschlands Straßen durch die Behörden auf schleichende Art zu eben einer solchen zu kommen. Nachdem gerade die Videoverkehrskontrollen in den öffentlichen Blickpunkt gerückt sind, schreibt Heise.de aktuell zum Thema Verkehrsüberwachung im öffentlichen Raum:
Dem Bremer Weserkurier gegenüber monierte Wahlbrink, dass oft genug verbotenerweise in Wohn- oder Firmenräume geschaut werden könne, wenn zum Beispiel eine Kamera, die lediglich den Verkehr überwachen soll, um 360 Grad drehbar sei und einen Zoom habe. Wie viele Anlagen in Niedersachsen in Betrieb seien, sei unbekannt. Allein in Hannover betreibe die Polizei 80 Überwachungskameras.
Da kommt doch Freude auf. Die monierte und nicht wirklich vorhandene Überwachungsfunktion von Google Street View haben also die von öffentlicher Hand installierten Kameras. Dafür werden sie sicherlich (hoffentlich) nicht eingesetzt, möglich wäre es aber. Zur Nutzung der Kameras zur Verkehrsüberwachung fehlt derzeit die rechtsstaatliche Grundlage. Hoffentlich fließt in die Gesetzgebung dann auch gleich noch ein Paragraph ein, der die anderweitige Nutzung dieser Kameras, bzw. deren Aufzeichnungen, verbietet.
Übrigens, in der Schweiz wurde Google Street View vor kurzem gestartet. Nochmal für alle Möchtegern-Datenschützer zum Mitschreiben, um was es da eigentlich geht:
Und wann sind wir endlich dran?
Update: Auch in der Schweiz wird kritisiert und gemeckert über die möglichen Datenschutzprobleme von Google Street View, und Andi Jacomet fragt sich, warum eigentlich. (via BildBlog)
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